PRIVATKUNDEN / HAFTPFLICHT
Für die Freude am Pferd und die Verantwortung gegenüber anderen.

Verursacht Ihr privat gehaltenes Pferd einen Schaden, können Sie als Halter auch ohne eigenes Verschulden dafür haften. Die Pferdehalterhaftpflicht prüft die Schadenersatzansprüche, übernimmt berechtigte Forderungen im vereinbarten Umfang und wehrt unbegründete ab.
LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
Welche Schadenersatzansprüche übernommen werden, hängt von der Art des Schadens und den vereinbarten Leistungen ab.
01
Verletzt Ihr Pferd einen Menschen, übernimmt die Versicherung berechtigte Ansprüche auf Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Bei schweren Verletzungen können auch Pflegekosten darunterfallen.
02
Beschädigt Ihr Pferd fremdes Eigentum, übernimmt die Versicherung berechtigte Ansprüche auf Reparatur oder Ersatz. Auch Folgeschäden, etwa durch einen Nutzungsausfall, können je nach Tarif versichert sein.
03
Der Versicherer prüft, ob eine Schadenersatzforderung rechtlich begründet ist und in welcher Höhe Sie haften. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt er ab und trägt die notwendigen Kosten, auch vor Gericht.
REITEN UND BETREUUNG
Auch wenn andere Menschen Ihr Pferd reiten oder betreuen, können Sie als Halter weiterhin haften.
Der Versicherungsschutz sollte auch Training und Turnierteilnahmen berücksichtigen.
WICHTIG BEI DER AUSWAHL
Welche Schäden an gemieteten Anlagen, fremden Flächen und auf Reisen gedeckt sind, ist ebenso wichtig wie die Höhe der Versicherungssumme.
Die Versicherungssumme begrenzt, wie viel der Versicherer für berechtigte Ansprüche zahlt. Für einzelne Leistungen können niedrigere Höchstbeträge gelten, selbst wenn die vereinbarte Gesamtsumme hoch ist.
Beschädigungen an gemieteten Stallungen, Pferdeboxen oder Reithallen können über die Pferdehalterhaftpflicht versichert sein. Für gemietete Pferdeanhänger gelten häufig gesonderte Entschädigungsgrenzen.
Beschädigt Ihr Pferd fremde Felder, Wiesen oder Anpflanzungen, kann die Versicherung berechtigte Ansprüche übernehmen, sofern diese Schäden eingeschlossen sind. Auch fremde Weideflächen sollten berücksichtigt sein.
Bei Reisen und Turnieren im Ausland sollte der Vertrag die geplanten Länder und die Dauer des Aufenthalts abdecken. Außerhalb Europas können andere zeitliche Grenzen gelten als innerhalb Europas.
GUT ZU WISSEN
Wer sein Pferd regelmäßig einer Reitbeteiligung überlässt, sollte auch deren eigene Verletzungen berücksichtigen. Nicht jeder Haftpflichttarif deckt solche Ansprüche ab.
Die regelmäßige Nutzung des Pferdes bedeutet keinen Verzicht auf Schadenersatz. Verletzt sich die Reitbeteiligung durch das Tier, kann der Halter haften. Ein mögliches Mitverschulden wird dabei berücksichtigt.
Ein Tarif kann Schäden gegenüber Dritten einschließen, die während der Betreuung durch eine Reitbeteiligung entstehen, ohne deren eigene Verletzungen abzudecken. Auch Regressansprüche der Krankenkasse sollten berücksichtigt sein.
Dokumentieren Sie den Unfallhergang und bewahren Sie Kontaktdaten von Zeugen sowie ärztliche Unterlagen auf. Informieren Sie den Versicherer frühzeitig, damit Haftung und mögliche Ansprüche geprüft werden können.
VERTRAG UND BESONDERHEITEN
Nicht jeder Schaden rund um ein Pferd ist ein Haftpflichtfall. Bei Fohlen und besonderen Nutzungsarten gelten zudem eigene Bedingungen.
Für privat gehaltene Pferde besteht in Baden-Württemberg keine allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht. Für Schäden durch das Tier können Sie dennoch haften. Reitställe oder Vereine können einen Versicherungsnachweis verlangen.
Fohlen einer versicherten Stute sind in vielen Tarifen vorübergehend mitversichert, häufig bis zum Alter von zwölf Monaten. Welche Meldepflichten gelten und wann ein eigener Vertrag nötig wird, ergibt sich aus den Bedingungen.
Deckt ein Hengst eine fremde Stute ungewollt, können Schadenersatzansprüche entstehen, etwa für tierärztliche Kosten oder wirtschaftliche Nachteile des Stutenhalters. Solche Deckschäden müssen im Vertrag eingeschlossen sein.
Private Fahrten mit Kutsche oder Pferdeschlitten sind in manchen Tarifen mitversichert. Prüfen Sie, ob der Schutz auch mitfahrende Personen erfasst. Für gewerbliche Fahrten gelten andere Anforderungen an die Absicherung.
Schäden am eigenen Pferd sind grundsätzlich nicht über die Pferdehalterhaftpflicht versichert. Für Behandlungen oder Operationen kommen andere Versicherungen infrage. Verletzt ein fremdes Tier Ihr Pferd, können Ansprüche gegen dessen Halter bestehen.
Verletzt ein fremdes Pferd Sie oder Ihr Pferd und kann dessen Halter berechtigte Ansprüche nicht bezahlen, kann eine vereinbarte Forderungsausfalldeckung helfen. Häufig sind ein vollstreckbarer Titel und eine erfolglose Vollstreckung nachzuweisen.
Die Kündigung richtet sich nach Vertragslaufzeit und vereinbarter Frist. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch nach einem Schadenfall eine Kündigung möglich. Bei Verkauf oder Tod des Pferdes sollten Sie den Versicherer informieren.

PERSÖNLICHE BERATUNG
Wenn Sie Ihr Pferd erstmals versichern, berücksichtige ich, wie es gehalten und von wem es genutzt wird. Ich vergleiche geeignete Angebote und erläutere, welche Vertragsbedingungen für Sie tatsächlich wichtig sind.
Besteht bereits eine Pferdehalterhaftpflicht, prüfe ich die vereinbarten Leistungen auf mögliche Lücken und unnötige Einschränkungen. Einen Wechsel empfehle ich nur, wenn er einen erkennbaren Vorteil für Sie bietet.
Mit einem entsprechenden Maklermandat kann ich Ihre Versicherung auch künftig betreuen. Bei Veränderungen in der Pferdehaltung oder im Schadenfall unterstütze ich Sie bei der Abstimmung mit dem Versicherer.
Aber selbst das sanfteste Pferd kann sich erschrecken und in einem Augenblick etwas auslösen, das niemand wollte. Für mich gehört zur Liebe zu einem Pferd auch die Verantwortung, für solche Momente vorzusorgen, damit man für mögliche Folgen einstehen kann, ohne die eigene finanzielle Zukunft aufs Spiel zu setzen.
Valentina Kortas
VERSICHERUNGSMAKLERIN
KONTAKT
Sie haben Fragen? Gerne bin ich persönlich für Sie da.