PRIVATKUNDEN / VORSORGE

Risikolebensversicherung

Für die Menschen, die sich auf Sie verlassen.

Was leistet eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung zahlt die vertraglich vereinbarte Leistung, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt. Endet die Laufzeit ohne Todesfall, ist keine Auszahlung vorgesehen.

FÜR WEN DER SCHUTZ WICHTIG SEIN KANN

Wer soll finanziell abgesichert sein?

Eine Risikolebensversicherung kann sinnvoll sein, wenn Menschen finanziell voneinander abhängig sind oder gemeinsam Verantwortung tragen.

Familie und Kinder

Nicht nur das Einkommen zählt. Auch Kinderbetreuung und Haushalt haben einen finanziellen Wert. Nach dem Tod eines Elternteils können zusätzliche Betreuungskosten entstehen oder Einnahmen fehlen, weil der andere Elternteil seine Arbeitszeit reduziert.

Partner und gemeinsame Verpflichtungen

Auch ohne Kinder können Partner finanziell voneinander abhängig sein. Fällt ein Einkommen durch einen Todesfall weg, muss der andere die gemeinsamen Ausgaben möglicherweise allein tragen. Entscheidend ist, welche finanzielle Unterstützung dann benötigt wird.


Zuhause und Kredite

Ein Immobilienkredit kann nach einem Todesfall zur Belastung werden, wenn das verbleibende Einkommen nicht ausreicht. Eine passende Absicherung kann helfen, die Finanzierung weiterzutragen. Neben der Restschuld sollten auch die laufenden Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden.

Geschäftspartner und Unternehmen

Stirbt ein Geschäftspartner, können Kredite und laufende Ausgaben den Betrieb belasten. Eine passend gestaltete Risikolebensversicherung kann finanzielle Mittel für die Weiterführung bereitstellen. Dabei sollten der Bedarf des Unternehmens und die Absicherung der Familie getrennt betrachtet werden.

VERSICHERUNGSSUMME UND LAUFZEIT

Wie viel Schutz wird gebraucht und wie lange?

Eine passende Absicherung orientiert sich an den finanziellen Verpflichtungen, vorhandenen Mitteln und dem Zeitraum, für den Unterstützung nötig sein könnte.

Was soll weiter finanziert werden?

Miete oder Kreditraten, laufende Lebenshaltungskosten und die Versorgung der Kinder können auch nach dem Verlust eines Angehörigen weiter anfallen. Je nach Familiensituation sind zusätzlich Betreuungskosten oder ein geringeres Einkommen zu berücksichtigen.

Was ist bereits vorhanden?

Ersparnisse, bestehende Versicherungen und mögliche gesetzliche Hinterbliebenenleistungen können den zusätzlichen Bedarf verringern. Dabei sollte berücksichtigt werden, wann und in welcher Höhe diese Mittel den Angehörigen tatsächlich zur Verfügung stehen.

Wie lange wird Schutz benötigt?

Der Schutz sollte vor allem die Jahre abdecken, in denen Angehörige finanziell abhängig sind oder größere Verpflichtungen bestehen. Mit der Tilgung eines Kredits oder der wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Kinder kann sich der Bedarf verändern.

GUT ZU WISSEN

Streitigkeiten mit dem Jugendamt

Bei Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Verwaltungsgericht werden nach § 188 VwGO grundsätzlich keine Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.

Außerdem können Beteiligte nach § 67 Abs. 1 VwGO ihr Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der ersten Instanz selbst führen. Ein Rechtsanwalt ist dort nicht vorgeschrieben.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Streit mit dem Jugendamt kostenlos ist. Eigene Anwaltskosten und gegebenenfalls erstattungsfähige Aufwendungen anderer Beteiligter können trotzdem entstehen.

Auch ist nicht für jede Angelegenheit das Verwaltungsgericht zuständig. Fragen des Sorge- und Umgangsrechts gehören grundsätzlich vor das Familiengericht.

Ob eine Rechtsschutzversicherung bestimmte Anwaltskosten übernimmt, ist davon unabhängig und richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

VERTRAG UND BEDINGUNGEN

Weitere Fragen zur Risikolebensversicherung

Auch bei gleicher Versicherungssumme können sich Beiträge, Vertragsformen und Möglichkeiten zur späteren Anpassung unterscheiden.

Wovon hängt der Beitrag ab?

Die Höhe des Beitrags richtet sich unter anderem nach Versicherungssumme, Laufzeit, Eintrittsalter und persönlichen Risikomerkmalen. Dazu zählen beispielsweise Gesundheitszustand, Rauchverhalten und Beruf. Versicherer bewerten diese Faktoren unterschiedlich, weshalb sich ein Vergleich der Angebote lohnt.

Was ist bei den Gesundheitsfragen wichtig?

Vor dem Abschluss stellt der Versicherer Fragen zu Ihrer Gesundheit und teilweise auch zu weiteren Risiken. Diese müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn frühere Diagnosen oder Behandlungen unklar sind, sollten die Angaben vor der Antragstellung sorgfältig überprüft werden.

Gleichbleibende oder fallende Versicherungssumme?

Bei einer gleichbleibenden Versicherungssumme bleibt die vereinbarte Todesfallleistung während der Laufzeit unverändert. Eine fallende Summe verringert sich nach einem festgelegten Verlauf und kann beispielsweise zur Absicherung eines abnehmenden Kredits passen. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Absicherungsziel ab.

Zwei Einzelverträge oder eine verbundene Versicherung?

Bei zwei Einzelverträgen ist jede Person unabhängig versichert. Versicherungssumme und Laufzeit können unterschiedlich vereinbart werden. Eine verbundene Risikolebensversicherung schützt zwei Personen in einem Vertrag, zahlt die vereinbarte Summe jedoch grundsätzlich nur einmal beim ersten Todesfall. Danach endet der Schutz.

Kann ich den Schutz später anpassen?

Wenn sich Ihre Lebenssituation verändert, kann eine höhere Versicherungssumme sinnvoll werden. Manche Tarife bieten dafür eine Nachversicherungsgarantie, beispielsweise bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dann eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Wann beginnt der Schutz und welche Grenzen gelten?

Der vollständige Versicherungsschutz beginnt nach den vereinbarten Vertragsregelungen. Bei manchen Anbietern gibt es bereits während der Antragsprüfung einen begrenzten vorläufigen Schutz. Wichtig sind außerdem die rechtzeitige Beitragszahlung sowie die Voraussetzungen und Ausschlüsse, die für eine spätere Auszahlung gelten.

PERSÖNLICHE BERATUNG

Was ich für Sie prüfe

Vielleicht haben Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung und möchten wissen, wie gut Sie tatsächlich abgesichert sind.

Dann schaue ich mir mit Ihnen an, welche Bausteine und Leistungen vereinbart sind, welche Einschränkungen gelten und ob Ihr Vertrag noch zu Ihrer heutigen Lebenssituation passt.

Wenn Sie sich erstmals absichern möchten, klären wir gemeinsam, welche Bereiche für Sie wichtig sind, und vergleichen passende Angebote.

Mir ist wichtig, dass Sie verstehen, welche Unterstützung Ihr Vertrag bietet und wo seine Grenzen liegen.

Eine Risikolebensversicherung schließt man nicht für sich selbst ab, sondern für die Menschen, die man liebt.

Den Schmerz eines Verlustes kann kein Geld der Welt nehmen. Aber man kann etwas dafür tun, dass die Familie in dieser schweren Zeit nicht auch noch um ihr Zuhause und ihre finanzielle Zukunft bangen muss.

Valentina Kortas

VERSICHERUNGSMAKLERIN

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