PRIVATKUNDEN / VORSORGE

Sterbegeldversicherung

Für später vorsorgen und eigene Wünsche festhalten.

Was leistet eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung kann helfen, Bestattungskosten und weitere Ausgaben rund um den Abschied zu decken. Im Todesfall wird die vertraglich vereinbarte Leistung ausgezahlt.

VORSORGE PLANEN

Was möchten Sie für Ihre Bestattung regeln?

Wer Wünsche und Finanzierung frühzeitig klärt, kann Angehörigen spätere Entscheidungen erleichtern.

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Persönliche Wünsche

Art und Ort der Bestattung sowie die Gestaltung der Trauerfeier sind persönliche Entscheidungen. Halten Sie Ihre Wünsche schriftlich fest und besprechen Sie sie in Ruhe mit einer Person, der Sie vertrauen.

02

Geplante Kosten

Planen Sie die Kosten für den Bestatter, örtliche Gebühren und die Trauerfeier ein. Ein detailliertes Angebot zeigt Ihnen, welche Leistungen enthalten sind und welche Ausgaben noch hinzukommen können.

03

Vorhandene Mittel

Vielleicht haben Sie bereits Rücklagen oder eine passende Versicherung. Prüfen Sie, welche Mittel für die Bestattung vorgesehen sind und ob Ihre Angehörigen wissen, wie sie bei Bedarf darauf zugreifen können.

FINANZIELLE VORSORGE

Wie lässt sich die Bestattung finanzieren?

Eine Versicherung, eigene Rücklagen oder eine Treuhandlösung bieten unterschiedliche Wege, die Bestattung finanziell vorzubereiten.

Sterbegeldversicherung

Mit regelmäßigen Beiträgen können Sie eine vereinbarte Summe absichern. Vergleichen Sie die garantierte Leistung mit den gesamten Beiträgen und prüfen Sie, ab wann der volle Schutz gilt und wie lange Sie einzahlen.

Eigene Rücklagen

Sie können selbst Geld zurücklegen, etwa auf einem separaten Tagesgeldkonto. Das Guthaben bleibt für Sie verfügbar. Für die Bestattung steht allerdings nur der Betrag bereit, den Sie bis dahin angespart haben.

Bestattungsvorsorge mit Treuhand

Mit einem Bestatter können Sie Leistungen vorab vereinbaren. Ein Treuhänder verwaltet das dafür vorgesehene Geld getrennt vom Vermögen des Bestatters. Prüfen Sie die Kosten, mögliche Vertragsänderungen und den Schutz bei einer Insolvenz des Bestatters.

GUT ZU WISSEN

Was Angehörige wissen sollten

Wer trägt die Bestattungskosten?

Die Bestattungskosten tragen grundsätzlich die Erben. Wer die Bestattung organisieren muss, richtet sich dagegen nach dem jeweiligen Landesrecht. Diese Pflicht kann auch Angehörige treffen, die nicht erben.

Welche Unterstützung ist möglich?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Sparkasse_de Andere Ansprüche können jedoch bestehen, etwa aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zum Tod geführt hat.

Reicht der Nachlass nicht aus und können die zur Zahlung Verpflichteten die Kosten nicht tragen, kommt eine Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten durch das Sozialamt infrage. Lassen Sie sich möglichst vor der Beauftragung eines Bestatters beraten.

Wo sollten Wünsche und Unterlagen liegen?

Eine Bestattungsverfügung hält Ihre Wünsche schriftlich fest. Bewahren Sie diese mit Ihren Vorsorgeunterlagen gut auffindbar auf und informieren Sie eine Vertrauensperson. Halten Sie Bestattungswünsche nicht nur im Testament fest, da dieses häufig erst nach der Bestattung eröffnet wird.

VERTRAG UND BEDINGUNGEN

Fragen zur Sterbegeldversicherung

Hier finden Sie Antworten zu Beiträgen, Leistungen und den Bedingungen Ihres Vertrags.

Gibt es Gesundheitsfragen und Wartezeiten?

Es gibt Tarife mit und ohne Gesundheitsfragen. Ohne Gesundheitsprüfung gilt häufig eine Wartezeit mit eingeschränkten Leistungen. Je nach Vertrag werden zunächst Beiträge erstattet oder Teilbeträge ausgezahlt. Prüfen Sie, ab wann die volle Versicherungssumme gezahlt wird und welche Regelungen bei Unfalltod gelten.

Wie lange und wie viel zahle ich insgesamt?

Je nach Tarif zahlen Sie einmalig, über einen begrenzten Zeitraum oder lebenslang. Lebenslanger Schutz bedeutet also nicht automatisch lebenslange Beitragszahlung. Vergleichen Sie die gesamten Beiträge mit der garantierten Leistung, denn Ihre Einzahlungen können die spätere Auszahlung übersteigen.

Welche Versicherungssumme ist garantiert?

Die garantierte Versicherungssumme steht in Ihrem Vertrag. Mögliche Überschüsse können die Auszahlung erhöhen, ihre künftige Höhe ist jedoch nicht garantiert. Prüfen Sie deshalb, ob bereits die garantierte Summe zu Ihren Wünschen passt, und berücksichtigen Sie mögliche Preissteigerungen.

Wann und an wen wird ausgezahlt?

Wer die Auszahlung erhält, richtet sich nach dem vereinbarten Bezugsrecht. Der Versicherer benötigt die erforderlichen Unterlagen, darunter in der Regel die Sterbeurkunde. Sobald die notwendigen Prüfungen abgeschlossen sind, ist die Zahlung fällig. Eine feste Auszahlungsfrist von wenigen Tagen gilt nicht allgemein.

Was passiert bei einer Kündigung oder Beitragsfreistellung?

Bei einer Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert, nicht automatisch alle eingezahlten Beiträge zurück. Eine vorzeitige Beitragsfreistellung kann den Vertrag mit einer niedrigeren Leistung fortführen. Dafür muss die vereinbarte Mindestleistung erreicht sein. Lassen Sie sich beide Werte vor einer Entscheidung nennen.

Wie wird die Auszahlung steuerlich behandelt?

Die Auszahlung einer privaten Sterbegeldversicherung im Todesfall ist grundsätzlich einkommensteuerfrei. Erbschaftsteuer kann je nach Vertragsgestaltung, weiterem geerbtem Vermögen und persönlichen Freibeträgen anfallen. Bei einer Kündigung zu Lebzeiten können dagegen die in der Auszahlung enthaltenen Erträge steuerpflichtig sein.

PERSÖNLICHE BERATUNG

Was ich für Sie prüfe

Vielleicht möchten Sie die Kosten Ihrer Bestattung frühzeitig regeln oder wissen, ob Ihre bisherige Vorsorge noch zu Ihren Wünschen passt.

Gemeinsam schauen wir auf die voraussichtlichen Kosten, vorhandene Rücklagen und bestehende Verträge. Dabei klären wir, ob eine Sterbegeldversicherung sinnvoll ist oder Ihre bisherigen Vorkehrungen bereits ausreichen.

Kommt eine Versicherung für Sie infrage, vergleiche ich passende Angebote. Dabei achte ich auf die garantierte Leistung, die gesamten Beiträge, Wartezeiten und die Regelungen zur Auszahlung.

Mir ist wichtig, dass Sie Ihre Wünsche berücksichtigen und Ihren Angehörigen spätere Entscheidungen erleichtern können, ohne Ihr heutiges Budget unnötig zu belasten. Sie sollen die Möglichkeiten verstehen und in Ruhe entscheiden können.

Den eigenen Abschied schon zu Lebzeiten zu regeln, ist für mich eine sehr persönliche Form der Fürsorge. 

Man denkt dabei an die Menschen, die einem am Herzen liegen, und möchte ihnen in einer ohnehin schweren Zeit wenigstens eine Sorge abnehmen. Damit ihnen mehr Raum bleibt, in Ruhe Abschied zu nehmen und sich zu erinnern.

Valentina Kortas

VERSICHERUNGSMAKLERIN

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