PRIVATKUNDEN / TIERGESUNDHEIT
Damit bei der Behandlung Ihres Tieres nicht allein die Kosten entscheiden.

Eine Tierkrankenversicherung kann Kosten für die medizinische Versorgung von Hunden und Katzen übernehmen. Welche Untersuchungen, Behandlungen und Operationen erstattet werden, hängt vom gewählten Tarif ab.
VERSICHERUNG UND VORSORGE
Ob Sie regelmäßige Behandlungen oder vor allem Operationen absichern möchten,
hängt auch davon ab, welche Kosten Sie selbst tragen können.
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Eine Vollversicherung kann Untersuchungen, Medikamente, ambulante und stationäre Behandlungen sowie Operationen abdecken. Welche Leistungen erstattet werden und welche Grenzen gelten, richtet sich nach dem Tarif.
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Eine OP-Versicherung übernimmt Kosten für versicherte chirurgische Eingriffe. Ob Untersuchungen, Narkose und Nachbehandlung dazugehören, ist im Vertrag geregelt. Andere Behandlungen bleiben meist ausgeschlossen.
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Statt einer Versicherung können Sie gezielt Geld für Tierarztkosten zurücklegen. Über die Verwendung entscheiden Sie selbst, müssen allerdings auch hohe und unerwartete Behandlungskosten vollständig tragen können.
TIERÄRZTLICHE LEISTUNGEN
Tierärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet.
Eine Rechnung umfasst oft mehrere einzelne Positionen.
WICHTIG BEI DER AUSWAHL
Alter und Gesundheitszustand Ihres Tieres spielen bei der Auswahl ebenso eine Rolle wie die vereinbarte Erstattung und mögliche Eigenkosten.
Tierärzte rechnen nach der Gebührenordnung (GOT) ab. Der Tarif bestimmt, bis zu welchem Gebührensatz und zu welchem Anteil Kosten erstattet werden. Im tierärztlichen Notdienst können höhere Sätze anfallen.
Alter, Rasse und die gesundheitliche Vorgeschichte beeinflussen, ob und zu welchen Bedingungen ein Tier versichert wird. Je nach Anbieter gelten Altersgrenzen oder Ausschlüsse für bereits bekannte Erkrankungen.
Bei vielen Tarifen gilt für Erkrankungen zunächst eine Wartezeit. Für Unfälle können andere Regeln vorgesehen sein. Bereits vor Vertragsbeginn angeratene Behandlungen sind häufig vom Schutz ausgeschlossen.
Selbstbeteiligungen und jährliche Höchstbeträge können die Erstattung begrenzen. Für einzelne Behandlungen oder die ersten Vertragsjahre gelten teils zusätzliche Grenzen, sodass Eigenkosten verbleiben.
GUT ZU WISSEN
Bei geplanten Behandlungen können Sie Kosten und mögliche Erstattungen bereits im Voraus besprechen. Nach dem Tierarztbesuch erleichtern vollständige Unterlagen die Abrechnung.
Bitten Sie bei größeren, planbaren Behandlungen um einen Kostenvoranschlag. Vor allem bei Operationen können Sie den Versicherer vorab um eine Einschätzung der Erstattung bitten. Der tatsächliche Aufwand kann abweichen.
Bewahren Sie detaillierte Tierarztrechnungen sowie vorhandene Befunde, Laborberichte und Verordnungen auf. Der Versicherer kann diese Unterlagen benötigen, um einzelne Behandlungen und Rechnungspositionen zu prüfen.
Reichen Sie die Rechnung mit den erforderlichen Unterlagen beim Versicherer ein. Vergleichen Sie die Leistungsabrechnung mit der Rechnung der Praxis. Werden Beträge nicht übernommen, lassen Sie sich die Gründe erläutern.
VERTRAG UND BESONDERHEITEN
Neben medizinischen Behandlungen gehören auch Vorsorge, Zahngesundheit und die langfristigen Vertragsbedingungen zu einer sorgfältigen Auswahl.
Einige Vollversicherungstarife enthalten ein Vorsorgebudget für Impfungen, Routineuntersuchungen oder Parasitenprophylaxe. Andere schließen solche Leistungen aus. Wie viel erstattet wird, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif.
Ob Zahnbehandlungen versichert sind, hängt vom Leistungsumfang ab. Manche Tarife übernehmen medizinisch notwendige Zahnextraktionen, während Zahnreinigungen, Wurzelbehandlungen oder Zahnersatz gesondert geregelt oder ausgeschlossen sein können.
Viele Tarife ermöglichen die freie Wahl der Tierarztpraxis und Tierklinik. Einzelne Versicherer sehen jedoch besondere Vorgaben vor, etwa die Behandlung in einer zuvor angegebenen Praxis. Auch die Erstattung nach GOT kann begrenzt sein.
Einige Tarife übernehmen auch Behandlungen erblich bedingter oder rassetypischer Erkrankungen. Andere schließen bestimmte Diagnosen oder angeborene Fehlbildungen aus. Bereits bekannte Erkrankungen können zusätzlichen Einschränkungen unterliegen.
Behandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn tierärztlich empfohlen oder begonnen wurden, sind bei vielen Tarifen vom Schutz ausgeschlossen. Auch ein späterer Behandlungstermin begründet nicht automatisch einen Erstattungsanspruch.
Beiträge können mit zunehmendem Alter des Tieres oder durch Beitragsanpassungen steigen. Auch der Versicherer kann unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, etwa nach einem Versicherungsfall. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und Vertragsbedingungen.
Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ist nicht automatisch möglich. Je nach Anbieter können neue Gesundheitsfragen, Wartezeiten oder ein neuer Vertrag erforderlich sein. Inzwischen bekannte Erkrankungen können vom zusätzlichen Schutz ausgeschlossen bleiben.

PERSÖNLICHE BERATUNG
Vor dem ersten Abschluss berücksichtige ich Alter und Gesundheitszustand Ihres Tieres ebenso wie Ihre finanziellen Möglichkeiten. Ich erläutere, welche Absicherung zu Ihren Vorstellungen passt und welche Kosten bei Ihnen bleiben.
Bei einem bestehenden Vertrag prüfe ich, ob Leistungen und Eigenanteile noch zu Ihrem Bedarf passen. Ein Wechsel kann für inzwischen erkrankte Tiere Nachteile haben, weil neue Verträge bekannte Erkrankungen ausschließen können.
Mit einem entsprechenden Maklermandat kann ich Ihre Versicherung auch künftig betreuen. Bei Fragen zu Tierarztrechnungen, abgelehnten Erstattungen oder Vertragsänderungen unterstütze ich Sie bei der Abstimmung mit dem Versicherer.
Eine passende Tierkrankenversicherung kann helfen, auch hohe Behandlungskosten zu tragen, ohne dass finanzielle Sorgen die Entscheidung überlagern.
Valentina Kortas
VERSICHERUNGSMAKLERIN
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