PRIVATKUNDEN / HAFTPFLICHT
Für das Leben mit Ihrem Hund und die Verantwortung, die dazugehört.

Verursacht Ihr Hund einen Schaden, können Sie dafür auch ohne eigenes Verschulden haften. Die Hundehalterhaftpflicht kommt im vereinbarten Umfang für berechtigte Schadenersatzansprüche auf und wehrt unbegründete Forderungen ab.
LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
Das Gesetz regelt die Verantwortung des Hundehalters. Der Vertrag bestimmt, in welchem Umfang die Versicherung dafür einsteht.
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Auch wenn Sie Ihren Hund sorgfältig beaufsichtigen, können Sie für einen Schaden haften. Die Hundehalterhaftpflicht übernimmt Ansprüche, für die Sie nach der gesetzlichen Tierhalterhaftung einstehen müssen, soweit der Vertrag sie deckt.
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Verletzt Ihr Hund jemanden, übernimmt die Versicherung berechtigte Ansprüche auf Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Beschädigt er fremdes Eigentum, trägt sie die versicherten Reparatur- oder Ersatzkosten.
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Nicht jede Forderung ist berechtigt. Der Versicherer prüft, ob der Halter haftet und in welcher Höhe Schadenersatz geschuldet wird. Unbegründete Ansprüche wehrt er ab und übernimmt die erforderlichen Kosten, auch vor Gericht.
HUND UND HAFTUNG
Freilauf, zeitweise Betreuung durch andere und gemeinsames Training gehören zum Leben mit Hund.
Im Versicherungsvertrag sollte für diese Situationen klar geregelt sein, welche Schäden gedeckt sind.
WICHTIG BEI DER AUSWAHL
Eine hohe Versicherungssumme allein sagt noch nichts über den Schutz bei Mietschäden, Auslandsreisen und Forderungsausfällen.
Als Orientierung empfiehlt der Bund der Versicherten mindestens 15 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für einzelne Leistungen können dennoch niedrigere Höchstgrenzen gelten.
Zerkratzt Ihr Hund Türen oder Böden in einer Mietwohnung, kann die Versicherung dafür aufkommen. Auch Schäden an Möbeln in Ferienunterkünften und anderen gemieteten Sachen sollten ausdrücklich versichert sein.
Für Reisen mit Hund sollte der Geltungsbereich des Vertrags auch die geplanten Ziele umfassen. Während Europa häufig länger abgesichert ist, gelten außerhalb Europas oft kürzere Fristen.
Kann ein anderer Hundehalter einen berechtigten Schadenersatzanspruch nicht begleichen, kann eine vereinbarte Forderungsausfalldeckung helfen. Meist sind dafür ein vollstreckbarer Titel und eine erfolglose Vollstreckung nötig.
GUT ZU WISSEN
Kommt es zwischen Hunden zu einer Auseinandersetzung, lässt sich die Verantwortung nicht immer eindeutig zuordnen. Für die spätere Prüfung sind die Umstände des Vorfalls wichtig.
Geraten zwei Hunde aneinander, kann die Tiergefahr beider Tiere bei der Haftung berücksichtigt werden. Die Kosten werden nicht automatisch hälftig aufgeteilt. Maßgeblich sind die Umstände des Vorfalls.
Halten Sie den Hergang sowie die Kontaktdaten der Beteiligten und möglicher Zeugen fest. Fotografieren Sie sichtbare Verletzungen und bewahren Sie tierärztliche Befunde, Rechnungen und Nachrichten auf.
Werden Ansprüche gegen Sie erhoben, melden Sie den Vorfall zeitnah Ihrer Hundehalterhaftpflicht. Der Versicherer prüft anhand der Unterlagen, ob und in welcher Höhe Sie für den Schaden haften.
VERTRAG UND BESONDERHEITEN
Ob Welpen mitversichert sind und welche Folgen eines ungewollten Deckakts übernommen werden, hängt von den vereinbarten Leistungen ab.
In Baden-Württemberg besteht keine allgemeine Versicherungspflicht für alle Hunde. Für die Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes muss jedoch eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Für andere Hunde ist der Abschluss grundsätzlich freiwillig. Die gesetzliche Haftung für Schäden bleibt davon unberührt.
Welpen einer versicherten Hündin sind bei manchen Versicherern vorübergehend beitragsfrei mitversichert. Wie lange dieser Schutz gilt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, steht in den Vertragsbedingungen. Anschließend kann eine eigene Versicherung erforderlich werden.
Deckt ein Rüde eine fremde Hündin ungewollt, können Schadenersatzansprüche entstehen, etwa für tierärztliche Behandlungen oder die Versorgung der Welpen. Ob solche Deckschäden versichert sind und welche Kosten übernommen werden, richtet sich nach dem Vertrag.
Die Hundehalterhaftpflicht übernimmt grundsätzlich keine Behandlungskosten für Ihren eigenen Hund. Dafür kommen eine Hundekrankenversicherung oder eine Hunde-OP-Versicherung infrage. Wird Ihr Hund durch ein fremdes Tier verletzt, können hingegen Schadenersatzansprüche gegen dessen Halter bestehen.
Nicht jeder Versicherer nimmt alle Hunderassen an. Manche Anbieter schließen bestimmte Rassen oder als gefährlich eingestufte Hunde aus, andere bieten dafür eigene Tarife an. Rasse und eine mögliche behördliche Einstufung müssen bei der Antragstellung korrekt angegeben werden.
Auch für Schäden durch einen entlaufenen Hund können Sie als Halter haften. Verletzt Ihr Hund jemanden oder beschädigt fremdes Eigentum, übernimmt die Hundehalterhaftpflicht berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang. Ihre Abwesenheit während des Vorfalls schließt die Haftung nicht aus.
Die reguläre Kündigung richtet sich nach der Vertragslaufzeit und der vereinbarten Frist. Nach einem Schadenfall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Wird der Hund abgegeben oder stirbt, sollten Sie den Versicherer über den Wegfall des versicherten Risikos informieren.

PERSÖNLICHE BERATUNG
Wenn Sie Ihren Hund erstmals versichern möchten, Wenn Sie Ihren Hund erstmals versichern möchten, berücksichtige ich seine Rasse, Ihren Wohnort und die Art der Haltung. Ich vergleiche geeignete Angebote und erläutere, welche Risiken der jeweilige Vertrag tatsächlich abdeckt.
Bei einem bestehenden Vertrag überprüfe ich zunächst, welche Risiken bereits abgesichert sind und welche Einschränkungen gelten. Ich zeige Ihnen, ob eine Anpassung sinnvoll ist oder Sie Ihre Versicherung unverändert behalten können.
Mit einem entsprechenden Maklermandat kann ich auch die weitere Betreuung Ihrer Versicherung übernehmen. Ändern sich Ihre Umstände oder tritt ein Schaden ein, unterstütze ich Sie bei der Abstimmung mit dem Versicherer.
Doch auch mit aller Liebe lässt sich nicht alles vorhersehen. Für mögliche Schäden möchte ich Verantwortung übernehmen können, ohne meine Familie finanziell zu gefährden.
Valentina Kortas
VERSICHERUNGSMAKLERIN
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