PRIVATKUNDEN / HAFTPFLICHT
Finanzielle Sicherheit, wenn Sie für einen Schaden einstehen müssen.

Wer anderen fahrlässig einen Schaden zufügt, kann dafür haftbar sein. Die Privathaftpflichtversicherung prüft Schadenersatzforderungen, übernimmt berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang und wehrt unberechtigte ab.
LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
Personen- und Sachschäden können unterschiedliche finanzielle Folgen haben. Nicht jede Forderung ist dabei rechtlich begründet.
01
Wer andere fahrlässig verletzt, kann für Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall haften. Bei schweren Folgen sind laufende Zahlungen möglich. Die Versicherung leistet im vereinbarten Umfang.
02
Wer fremdes Eigentum beschädigt, kann für Reparatur- oder Ersatzkosten haften. Auch finanzielle Folgeschäden sind häufig gedeckt. Bei reinen Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden kommt es auf den Tarif an.
03
Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften. Er wehrt unbegründete und überhöhte Forderungen ab und übernimmt die notwendigen Kosten, auch wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich ist.
HAFTUNG IM ALLTAG
Auch bei alltäglichen Schäden können besondere Regeln gelten.
Vor allem bei Kindern, gemieteten Räumen und Gefälligkeiten lohnt sich ein Blick auf den genauen Leistungsumfang.
WICHTIG BEI DER AUSWAHL
Auch bei ähnlichen Beiträgen können sich Leistungen, Entschädigungsgrenzen und Vertragsbedingungen deutlich unterscheiden.
Die Versicherungssumme begrenzt, wie viel der Versicherer bei einem versicherten Schaden zahlt. Verbraucherzentralen empfehlen mindestens zehn Millionen Euro. Für einzelne Leistungen können dennoch niedrigere Höchstgrenzen gelten.
Wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt und nicht zahlen kann, kann die vereinbarte Forderungsausfalldeckung einspringen. Oft müssen der Anspruch gerichtlich festgestellt und die Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen werden.
Viele Privathaftpflichttarife schützen Sie auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. In welchen Ländern und wie lange der Schutz gilt, steht im Vertrag. Vor längeren Reisen sollten Sie diese Grenzen prüfen.
Mit einer Selbstbeteiligung tragen Sie bei einem versicherten Schaden einen vereinbarten Eigenanteil. Die Ersparnis ist bei der Privathaftpflicht meist gering. Prüfen Sie daher, ob sich diese Variante für Sie lohnt.
GUT ZU WISSEN
Nach einem Schaden sollten Sie den Vorfall festhalten und Ihre Haftpflichtversicherung frühzeitig informieren. So können Ansprüche geprüft und die nächsten Schritte abgestimmt werden.
Fotografieren Sie sichtbare Schäden und notieren Sie, wann, wo und wie der Vorfall geschah. Halten Sie die Kontaktdaten der Beteiligten und möglicher Zeugen fest. Bewahren Sie Belege und Nachrichten auf.
Informieren Sie den Versicherer möglichst sofort, spätestens innerhalb einer Woche. Auch später erhobene Forderungen müssen Sie binnen einer Woche melden. Gerichtliche Schreiben sind unverzüglich weiterzuleiten.
Leiten Sie Schadenersatzforderungen zur Prüfung an den Versicherer weiter. Vereinbaren Sie Zahlungen oder einen Vergleich möglichst erst nach Rücksprache, damit Haftung und Schadenhöhe geklärt werden können.
VERTRAG UND BESONDERHEITEN
Für manche Schäden und Tätigkeiten gelten besondere Versicherungsregeln, obwohl sie zum privaten Alltag gehören.
Katzen, Kaninchen und andere Kleintiere sind in der Regel über die Privathaftpflicht mitversichert. Für Hunde und Pferde gilt dieser Schutz nicht. Ihre Halter benötigen eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Für Drohnen ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ob Ihre Privathaftpflicht diesen Schutz bereits umfasst, hängt vom Gerät und den Vertragsbedingungen ab. Andernfalls benötigen Sie zusätzlichen Versicherungsschutz.
Für Pedelecs, deren Motor nur beim Treten bis 25 km/h unterstützt, gilt in der Regel die Privathaftpflicht. S-Pedelecs und E-Scooter sind dagegen Kraftfahrzeuge und benötigen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.
Volljährige, unverheiratete Kinder sind in vielen Familientarifen während ihrer ersten Ausbildung oder ihres Studiums mitversichert. Altersgrenzen, Unterbrechungen und der Beginn einer regulären Berufstätigkeit können diesen Schutz beenden.
Schäden durch private Internetnutzung, etwa durch versehentlich übertragene Schadsoftware, können je nach Tarif mitversichert sein. Eigene finanzielle Verluste durch Onlinebetrug gehören dagegen grundsätzlich nicht zum Schutz der Privathaftpflicht.
Ein Ehrenamt kann über die Privathaftpflicht oder den Verein beziehungsweise Träger abgesichert sein. Bei nebenberuflichen Tätigkeiten ist ein gesonderter Schutz oft erforderlich. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit und die Vertragsbedingungen.
Meist ist eine Kündigung mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei bestimmten Beitragserhöhungen oder nach einem Schadenfall kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Ein neuer Vertrag sollte ohne Schutzlücke anschließen.

PERSÖNLICHE BERATUNG
Ich prüfe, welche Personen Ihr Vertrag mitversichert und ob die Versicherungssumme auch bei hohen Schadenersatzforderungen ausreicht. Veränderungen im Haushalt und mögliche Doppelversicherungen beziehe ich dabei ein.
Ich prüfe, welche Kosten bei Mietsachschäden und dem Verlust fremder Schlüssel erstattet werden, ob bei Schäden durch deliktunfähige Kinder auch ohne gesetzliche Haftung geleistet wird und welche Nachweise bei Forderungsausfall erforderlich sind.
Kommt ein Wechsel infrage, vergleiche ich zusätzliche Leistungen mit den Beiträgen und möglichen Einschränkungen. Dabei berücksichtige ich Kündigungsfristen und einen lückenlosen Übergang. Ohne klaren Vorteil bleibt Ihr Vertrag bestehen.
Aber wenn es darauf ankommt, sollte niemand auf seine Rechte verzichten müssen, nur weil er Angst vor den Kosten hat.
Valentina Kortas
VERSICHERUNGSMAKLERIN
KONTAKT
Sie haben Fragen? Gerne bin ich persönlich für Sie da.