PRIVATKUNDEN / HAFTPFLICHT

Privathaftpflichtversicherung

Finanzielle Sicherheit, wenn Sie für einen Schaden einstehen müssen.

Was leistet eine Privathaftpflichtversicherung?

Wer anderen fahrlässig einen Schaden zufügt, kann dafür haftbar sein. Die Privathaftpflichtversicherung prüft Schadenersatzforderungen, übernimmt berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang und wehrt unberechtigte ab.

LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

Schutz bei Schäden und Forderungen

Personen- und Sachschäden können unterschiedliche finanzielle Folgen haben. Nicht jede Forderung ist dabei rechtlich begründet.

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Personenschäden

Wer andere fahrlässig verletzt, kann für Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall haften. Bei schweren Folgen sind laufende Zahlungen möglich. Die Versicherung leistet im vereinbarten Umfang.

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Sachschäden

Wer fremdes Eigentum beschädigt, kann für Reparatur- oder Ersatzkosten haften. Auch finanzielle Folgeschäden sind häufig gedeckt. Bei reinen Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden kommt es auf den Tarif an.

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Anspruchsabwehr

Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften. Er wehrt unbegründete und überhöhte Forderungen ab und übernimmt die notwendigen Kosten, auch wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich ist.

HAFTUNG IM ALLTAG

Wo sich Tarife unterscheiden

Auch bei alltäglichen Schäden können besondere Regeln gelten.

Vor allem bei Kindern, gemieteten Räumen und Gefälligkeiten lohnt sich ein Blick auf den genauen Leistungsumfang.

Familie und Kinder

Im Familientarif können Partner und Kinder mitversichert sein; für volljährige Kinder gelten besondere Bedingungen. Bei deliktunfähigen Kindern zahlen manche Tarife auch dann, wenn rechtlich kein Schadenersatz geschuldet wird.

Mietsachen und Schlüssel

Mietsachschäden, etwa an Türen oder Waschbecken, sind in vielen Tarifen versichert. Normale Abnutzung zählt nicht dazu. Bei verlorenen fremden Schlüsseln kommt es auf den vereinbarten Schutz und die Entschädigungsgrenzen an.

Hilfe und geliehene Sachen

Wer Freunden beim Umzug hilft, haftet nicht automatisch für jeden Schaden. Manche Tarife sehen deshalb besondere Regelungen für Gefälligkeitsschäden vor. Auch Schäden an geliehenen Gegenständen sind nicht immer mitversichert.

WICHTIG BEI DER AUSWAHL

Worauf Sie bei der Privathaftpflicht achten sollten

Auch bei ähnlichen Beiträgen können sich Leistungen, Entschädigungsgrenzen und Vertragsbedingungen deutlich unterscheiden.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme begrenzt, wie viel der Versicherer bei einem versicherten Schaden zahlt. Verbraucherzentralen empfehlen mindestens zehn Millionen Euro. Für einzelne Leistungen können dennoch niedrigere Höchstgrenzen gelten.

Forderungsausfalldeckung

Wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt und nicht zahlen kann, kann die vereinbarte Forderungsausfalldeckung einspringen. Oft müssen der Anspruch gerichtlich festgestellt und die Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen werden.

Schutz im Ausland

Viele Privathaftpflichttarife schützen Sie auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. In welchen Ländern und wie lange der Schutz gilt, steht im Vertrag. Vor längeren Reisen sollten Sie diese Grenzen prüfen.

Selbstbeteiligun

Mit einer Selbstbeteiligung tragen Sie bei einem versicherten Schaden einen vereinbarten Eigenanteil. Die Ersparnis ist bei der Privathaftpflicht meist gering. Prüfen Sie daher, ob sich diese Variante für Sie lohnt.

GUT ZU WISSEN

Nach einem Schaden richtig handeln

Nach einem Schaden sollten Sie den Vorfall festhalten und Ihre Haftpflichtversicherung frühzeitig informieren. So können Ansprüche geprüft und die nächsten Schritte abgestimmt werden.

Schaden dokumentieren

Fotografieren Sie sichtbare Schäden und notieren Sie, wann, wo und wie der Vorfall geschah. Halten Sie die Kontaktdaten der Beteiligten und möglicher Zeugen fest. Bewahren Sie Belege und Nachrichten auf.

Schaden rechtzeitig melden

Informieren Sie den Versicherer möglichst sofort, spätestens innerhalb einer Woche. Auch später erhobene Forderungen müssen Sie binnen einer Woche melden. Gerichtliche Schreiben sind unverzüglich weiterzuleiten.

Forderungen prüfen lassen

Leiten Sie Schadenersatzforderungen zur Prüfung an den Versicherer weiter. Vereinbaren Sie Zahlungen oder einen Vergleich möglichst erst nach Rücksprache, damit Haftung und Schadenhöhe geklärt werden können.

VERTRAG UND BESONDERHEITEN

Weitere Fragen zur Privathaftpflichtversicherung

Für manche Schäden und Tätigkeiten gelten besondere Versicherungsregeln, obwohl sie zum privaten Alltag gehören.

Sind Hunde und andere Haustiere mitversichert?

Katzen, Kaninchen und andere Kleintiere sind in der Regel über die Privathaftpflicht mitversichert. Für Hunde und Pferde gilt dieser Schutz nicht. Ihre Halter benötigen eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Brauche ich für eine Drohne eine eigene Haftpflichtversicherung?

Für Drohnen ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ob Ihre Privathaftpflicht diesen Schutz bereits umfasst, hängt vom Gerät und den Vertragsbedingungen ab. Andernfalls benötigen Sie zusätzlichen Versicherungsschutz.

Sind Pedelecs und E-Scooter über die Privathaftpflicht versichert?

Für Pedelecs, deren Motor nur beim Treten bis 25 km/h unterstützt, gilt in der Regel die Privathaftpflicht. S-Pedelecs und E-Scooter sind dagegen Kraftfahrzeuge und benötigen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wie lange sind volljährige Kinder im Familientarif mitversichert?

Volljährige, unverheiratete Kinder sind in vielen Familientarifen während ihrer ersten Ausbildung oder ihres Studiums mitversichert. Altersgrenzen, Unterbrechungen und der Beginn einer regulären Berufstätigkeit können diesen Schutz beenden.

Sind Schäden durch die Nutzung des Internets abgedeckt?

Schäden durch private Internetnutzung, etwa durch versehentlich übertragene Schadsoftware, können je nach Tarif mitversichert sein. Eigene finanzielle Verluste durch Onlinebetrug gehören dagegen grundsätzlich nicht zum Schutz der Privathaftpflicht.

Gilt der Schutz auch bei ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Tätigkeiten?

Ein Ehrenamt kann über die Privathaftpflicht oder den Verein beziehungsweise Träger abgesichert sein. Bei nebenberuflichen Tätigkeiten ist ein gesonderter Schutz oft erforderlich. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit und die Vertragsbedingungen.

Wann kann ich meine Privathaftpflichtversicherung kündigen oder wechseln?

Meist ist eine Kündigung mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei bestimmten Beitragserhöhungen oder nach einem Schadenfall kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Ein neuer Vertrag sollte ohne Schutzlücke anschließen.

PERSÖNLICHE BERATUNG

Was ich für Sie prüfe

Ich prüfe, welche Personen Ihr Vertrag mitversichert und ob die Versicherungssumme auch bei hohen Schadenersatzforderungen ausreicht. Veränderungen im Haushalt und mögliche Doppelversicherungen beziehe ich dabei ein.

Ich prüfe, welche Kosten bei Mietsachschäden und dem Verlust fremder Schlüssel erstattet werden, ob bei Schäden durch deliktunfähige Kinder auch ohne gesetzliche Haftung geleistet wird und welche Nachweise bei Forderungsausfall erforderlich sind.

Kommt ein Wechsel infrage, vergleiche ich zusätzliche Leistungen mit den Beiträgen und möglichen Einschränkungen. Dabei berücksichtige ich Kündigungsfristen und einen lückenlosen Übergang. Ohne klaren Vorteil bleibt Ihr Vertrag bestehen.

Ich wünsche niemandem einen Rechtsstreit. 

Aber wenn es darauf ankommt, sollte niemand auf seine Rechte verzichten müssen, nur weil er Angst vor den Kosten hat.

Valentina Kortas

VERSICHERUNGSMAKLERIN

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