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Hausratversicherung

Schutz für die Dinge, die Ihr Zuhause ausmachen.

Was schützt eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung schützt Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und andere Dinge Ihres Haushalts bei versicherten Ereignissen wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Bei einem versicherten Schaden erfolgt die Entschädigung nach den vereinbarten Bedingungen, in der Regel auf Grundlage des Neuwerts.

VERSICHERTE GEFAHREN

Welche Schäden sind versichert?

Die Hausratversicherung schützt bei verschiedenen Schadenereignissen. Diese drei Gefahrengruppen gehören typischerweise zum Grundschutz.

01

Feuer und Leitungswasser

Bei einem versicherten Brand, Blitzschlag oder einer Explosion ersetzt die Hausratversicherung beschädigte Haushaltsgegenstände. Auch Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser können dazugehören, etwa an Möbeln oder Elektrogeräten.

02

Einbruch und Raub

Nach einem versicherten Einbruchdiebstahl werden gestohlene oder beschädigte Gegenstände ersetzt. Auch Vandalismus nach einem Einbruch und Raub können dazugehören. Einfacher Diebstahl ohne Einbruch oder Gewalt ist dagegen nicht automatisch versichert.

03

Sturm und Hagel

Sturm und Hagel können auch Gegenstände in der Wohnung beschädigen, etwa wenn ein Sturm das Dach beschädigt und Regen eindringt. Welche Schäden versichert sind, regeln die Vertragsbedingungen. Überschwemmung und Rückstau erfordern meist zusätzlichen Elementarschutz.

WAS ZUM HAUSRAT GEHÖRT

Was gehört eigentlich zum Hausrat?

Zum Hausrat gehören viele Dinge, die Sie täglich nutzen und die Ihr Zuhause ausmachen.

Entscheidend ist jedoch auch, wo diese Gegenstände aufbewahrt werden und welche Grenzen Ihr Vertrag vorsieht.

Möbel und Alltagsgegenstände

Zum Hausrat zählen beispielsweise Möbel, Kleidung, Geschirr und Elektrogeräte. Auch Bücher, Sportgeräte und andere privat genutzte Gegenstände können dazugehören. Maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Wertsachen und Sammlungen

Schmuck, Bargeld, Kunst und Antiquitäten können mitversichert sein. Für solche Wertsachen gelten jedoch häufig besondere Entschädigungsgrenzen und Anforderungen an die Aufbewahrung. Bei größeren Werten sollte der Versicherungsschutz überprüft werden.

Weitere Aufbewahrungsorte

Auch Gegenstände im Keller oder in einer zur Wohnung gehörenden Garage können versichert sein. Für Sachen auf Balkon oder Terrasse sowie für Eigentum, das sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, gelten oft besondere Bedingungen und Entschädigungsgrenzen.

WICHTIG IM VERTRAG

Worauf Sie bei Ihrer Hausratversicherung achten sollten

Neben den versicherten Gefahren spielen auch die Versicherungssumme, mögliche Leistungskürzungen und zusätzliche Kosten im Schadenfall eine wichtige Rolle.

Elementarschutz

Schäden durch Überschwemmung, Überflutung nach Starkregen oder Rückstau sind nicht automatisch mitversichert. Dafür ist in der Regel ein zusätzlicher Elementarschutz nötig. Achten Sie auch auf mögliche Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse.

Versicherungssumme und Neuwert

Die Versicherungssumme sollte ausreichen, um Ihren gesamten Hausrat neu zu beschaffen. Bei versicherten Schäden wird meist der Neuwert ersetzt. Prüfen Sie, ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist und welche Entschädigungsgrenzen gelten.

Grobe Fahrlässigkeit

Bei grob fahrlässig verursachten Schäden kann der Versicherer seine Leistung grundsätzlich kürzen. Viele Tarife verzichten darauf. Prüfen Sie, ob dieser Verzicht umfassend gilt oder bestimmte Ausnahmen und Begrenzungen vorgesehen sind.

Zusätzliche Kosten

Nach einem größeren Schaden können weitere Ausgaben entstehen, etwa für Aufräumarbeiten, Lagerung oder eine vorübergehende Unterkunft. Prüfen Sie, welche Kosten Ihr Tarif übernimmt und welche Höchstbeträge oder Fristen gelten.

GUT ZU WISSEN

Hausrat oder Wohngebäude?

Bei einem Wasserschaden können sowohl Möbel als auch Wände oder Fußböden beschädigt werden. Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, was betroffen ist.

Hausratversicherung

Sie schützt Ihre beweglichen Sachen, etwa Möbel, Kleidung und Elektrogeräte. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die Schadenursache im Vertrag versichert ist.

Wohngebäudeversicherung

Sie schützt das Gebäude und seine versicherten Bestandteile, etwa Wände, Dach, Leitungen und fest verlegte Bodenbeläge. Bei bestimmten Einbauten kommt es auf die Eigentumsverhältnisse und Vertragsbedingungen an.

Was gilt in einer Mietwohnung?

Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters schützt nicht automatisch Ihre persönlichen Gegenstände. Werden bei einem Schaden sowohl Einrichtung als auch Gebäudeteile beschädigt, können unterschiedliche Versicherungen zuständig sein.

VERTRAG UND BESONDERHEITEN

Weitere Fragen zur Hausratversicherung

Auch außerhalb der eigenen vier Wände und bei besonderen Gegenständen gibt es einiges zu beachten. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

Was zählt als Einbruchdiebstahl?

Ein Einbruchdiebstahl liegt beispielsweise vor, wenn jemand gewaltsam in verschlossene Räume eindringt und Gegenstände entwendet. Auch andere Formen des unbefugten Eindringens können versichert sein. Ein einfacher Diebstahl ohne Einbruch ist dagegen nicht automatisch abgedeckt.

Ist mein Fahrrad auch außerhalb der Wohnung versichert?

Fahrräder gehören grundsätzlich zum Hausrat. Gegen einfachen Diebstahl unterwegs benötigen Sie jedoch meist eine zusätzliche Fahrraddiebstahl-Deckung. Achten Sie auf die Anforderungen an das Fahrradschloss, Entschädigungsgrenzen und besondere Regelungen für E-Bikes.

Welche Grenzen gelten für Schmuck und andere Wertsachen?

Für Schmuck, Bargeld, Kunstwerke und andere Wertsachen gelten häufig besondere Entschädigungsgrenzen. Je nach Wert können zusätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung bestehen. Prüfen Sie, ob Ihre vorhandenen Wertsachen innerhalb der vereinbarten Grenzen ausreichend geschützt sind.

Was bedeutet Außenversicherung?

Die Außenversicherung kann Ihren Hausrat auch vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung schützen, etwa auf Reisen. Allerdings gelten besondere Voraussetzungen, Entschädigungsgrenzen und teilweise zeitliche Beschränkungen. Nicht jeder Diebstahl unterwegs ist versichert.

Was passiert mit meinem Schutz bei einem Umzug?

Während eines Umzugs kann der Versicherungsschutz vorübergehend für die bisherige und die neue Wohnung gelten. Informieren Sie Ihren Versicherer rechtzeitig über den Wohnungswechsel und prüfen Sie, ob die Versicherungssumme angepasst werden muss. Bei Umzügen ins Ausland können andere Regeln gelten.

Sind Glasbruch und Schäden an elektronischen Geräten versichert?

Elektrogeräte sind bei den vereinbarten Gefahren wie Feuer oder Leitungswasser grundsätzlich mitversichert. Für versehentliches Fallenlassen oder Beschädigungen durch eigene Missgeschicke besteht jedoch nicht automatisch Schutz. Auch eine umfassende Glasbruchversicherung muss gegebenenfalls zusätzlich vereinbart werden.

Was gilt für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer?

Privat genutzte Möbel und Gegenstände können auch im häuslichen Arbeitszimmer zum versicherten Hausrat gehören. Bei beruflich oder gewerblich genutzten Geräten und Einrichtungen kommt es auf die Vertragsbedingungen an. Besonders bei Selbstständigkeit sollte der vorhandene Schutz geprüft werden.

Was sollte ich im Schadenfall tun?

Begrenzen Sie weitere Schäden, soweit dies gefahrlos möglich ist, und dokumentieren Sie die betroffenen Gegenstände mit Fotos und vorhandenen Belegen. Informieren Sie Ihren Versicherer zeitnah. Bei Einbruchdiebstahl sollten Sie auch die Polizei verständigen. Stimmen Sie die weiteren Schritte zur Schadenbeseitigung mit dem Versicherer ab.

PERSÖNLICHE BERATUNG

Was ich für Sie prüfe

Zunächst schauen wir auf Ihre Wohnsituation, den Wert Ihres Hausrats und bestehende Versicherungen. Dabei prüfen wir, ob die Versicherungssumme ausreicht und welche Gegenstände besonderen Schutz benötigen.

Anschließend vergleiche ich passende Tarife und achte auf die versicherten Gefahren, den Elementarschutz, Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und die Regelungen bei grober Fahrlässigkeit.

Außerdem prüfe ich, welche zusätzlichen Kosten nach einem Schaden übernommen werden, etwa für Aufräumarbeiten, Lagerung oder eine vorübergehende Unterkunft. Erweiterungen wie Fahrraddiebstahl oder Glasbruch berücksichtige ich, wenn sie zu Ihrem Bedarf passen.

Vier Wände und ein Dach allein machen noch kein Zuhause.

Es sind die Möbel, die Bücher und all die kleinen Dinge, die sich über Jahre ansammeln und unseren Alltag so vertraut machen. Wenn nach einem schweren Schaden vieles davon auf einmal ersetzt werden muss, merkt man erst, wie viel das alles kostet. Ich möchte, dass meine Kunden damit finanziell nicht allein dastehen.

Valentina Kortas

VERSICHERUNGSMAKLERIN

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