PRIVATKUNDEN / WOHNEN
Damit Ihr Zuhause auch nach einem Schaden wiederhergestellt werden kann.

Eine Wohngebäudeversicherung schützt das versicherte Gebäude und seine festen Bestandteile bei vereinbarten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Je nach Schaden und Vertragsbedingungen übernimmt sie die Kosten für Reparaturen oder die Wiederherstellung des Gebäudes.
VERSICHERTE GEFAHREN
Die Wohngebäudeversicherung schützt bei verschiedenen Schadenereignissen. Diese drei Gefahrengruppen gehören in der Regel zum Grundschutz.
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Versichert sind in der Regel Gebäudeschäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion. Dazu zählen beispielsweise Schäden an Dach, Wänden oder fest eingebauten Einrichtungen. Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem Tarif.
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Tritt Leitungswasser bestimmungswidrig aus und beschädigt das Gebäude, können die Reparaturkosten übernommen werden. Auch Rohrbruch- und Frostschäden sind häufig versichert. Welche Leitungen und Gebäudeteile eingeschlossen sind, hängt vom Vertrag ab.
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Sturm und Hagel können Dächer, Fassaden oder Fenster beschädigen. Auch Folgeschäden durch eindringenden Regen können versichert sein, wenn der Sturm zuvor das Gebäude beschädigt hat. Überschwemmung und Rückstau erfordern meist zusätzlichen Elementarschutz.
GEBÄUDE UND BESTANDTEILE
Nicht alles, was sich auf Ihrem Grundstück befindet, ist automatisch mitversichert.
Wichtig ist, welche Gebäudeteile, Einrichtungen und zusätzlichen Anlagen Ihr Vertrag umfasst.
WICHTIG IM VERTRAG
Nicht nur die versicherten Gefahren zählen. Auch die Bewertung Ihres Gebäudes, mögliche Zusatzkosten und die vereinbarten Vertragsbedingungen spielen eine wichtige Rolle.
Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau gehören meist nicht zum Grundschutz. Dafür ist in der Regel eine zusätzliche Elementardeckung nötig. Prüfen Sie, welche Naturgefahren eingeschlossen sind und welche Selbstbeteiligung gilt.
Bei einer Versicherung zum gleitenden Neuwert wird die Entwicklung der Baukosten berücksichtigt. Damit die Wiederherstellung angemessen abgesichert ist, müssen die Angaben zu Größe, Bauart und Ausstattung des Gebäudes stimmen.
Nach einem versicherten Gebäudeschaden können zusätzliche Kosten für Aufräumarbeiten, Abbruch oder Schutzmaßnahmen entstehen. Bei vermieteten Immobilien kann auch Mietausfall versichert sein. Achten Sie auf Leistungsgrenzen und Entschädigungsdauer.
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie im Schadenfall selbst. Beachten Sie außerdem vertragliche Pflichten, etwa zum Frostschutz, bei längerem Leerstand oder nach Veränderungen am Gebäude. Die genauen Anforderungen stehen in Ihrem Vertrag.
GUT ZU WISSEN
Ein Gebäude verändert sich mit der Zeit. Umbauten, neue technische Anlagen oder eine andere Nutzung können sich auf den Versicherungsschutz auswirken.
Ob Anbau, Dachausbau oder zusätzliche Wohnfläche: Bauliche Veränderungen können den Wert und die Angaben zum Gebäude beeinflussen. Lassen Sie prüfen, ob Ihr Versicherungsvertrag angepasst werden muss.
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder einen Batteriespeicher nachrüsten, sollten Sie den Versicherungsschutz überprüfen. Klären Sie, ob die Anlage mitversichert ist und welche Schäden abgedeckt werden.
Bei Vermietung, längerem Leerstand oder einer veränderten Nutzung einzelner Räume können besondere Bedingungen gelten. Informieren Sie Ihren Versicherer frühzeitig, damit notwendige Anpassungen geklärt werden können.
VERTRAG UND BESONDERHEITEN
Ob Hauskauf, Eigentumswohnung oder Versichererwechsel: In bestimmten Situationen gibt es wichtige Besonderheiten zu beachten.
Für Eigentümer eines Hauses besteht in Deutschland grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht. Bei einer Immobilienfinanzierung verlangen Banken jedoch häufig entsprechenden Schutz. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gelten besondere gesetzliche Vorgaben.
Bei Eigentumswohnungen wird die Wohngebäudeversicherung üblicherweise über die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgeschlossen. Klären Sie mit der Hausverwaltung, welche Gebäudebestandteile und Risiken versichert sind. Persönliche Gegenstände fallen dagegen in den Bereich der Hausratversicherung.
Beim Eigentumsübergang geht eine bestehende Wohngebäudeversicherung grundsätzlich auf den Käufer über. Dieser kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen, bei späterer Kenntnis vom Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis. Der Eigentümerwechsel muss dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden.
Der Leitungswasserschutz umfasst bestimmte Schäden durch austretendes Wasser aus versicherten Leitungen und Anlagen. Überschwemmung und Rückstau erfordern meist zusätzlichen Elementarschutz. Auch Schäden durch schleichende Feuchtigkeit oder mangelnde Instandhaltung sind nicht automatisch abgedeckt.
Steht ein Gebäude längere Zeit leer oder wird umfangreich umgebaut, können besondere Mitteilungs- und Sicherungspflichten gelten. Dazu gehören je nach Vertrag regelmäßige Kontrollen oder Maßnahmen zum Frostschutz. Klären Sie solche Veränderungen frühzeitig mit Ihrem Versicherer.
Der Beitrag hängt unter anderem von Lage, Bauart, Größe, Alter und Nutzung des Gebäudes ab. Auch die Ausstattung, der bisherige Schadenverlauf, die versicherten Gefahren und eine vereinbarte Selbstbeteiligung können die Kosten beeinflussen.
Prüfen Sie die Kündigungsfristen und klären Sie die Annahme des neuen Vertrags, bevor der bisherige Schutz endet. Vergleichen Sie neben dem Beitrag auch Elementarschutz, Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen. Bei finanzierten Immobilien sind zudem mögliche Anforderungen des Kreditgebers zu beachten.
Begrenzen Sie weitere Schäden, soweit dies gefahrlos möglich ist, und dokumentieren Sie die Situation mit Fotos. Informieren Sie Ihren Versicherer unverzüglich und bewahren Sie wichtige Nachweise auf. Notwendige Sofortmaßnahmen sollten Sie durchführen, größere Reparaturen möglichst vorher mit dem Versicherer abstimmen.

PERSÖNLICHE BERATUNG
Zunächst prüfe ich die Angaben zu Ihrem Gebäude, seine Nutzung und den bestehenden Versicherungsschutz. Dabei berücksichtige ich auch Anbauten, Nebengebäude und technische Anlagen wie Photovoltaik oder Wärmepumpen.
Anschließend prüfe ich die versicherten Gefahren, den Elementarschutz und die Absicherung der Wiederherstellungskosten. Auch zusätzliche Kosten nach einem Schaden, möglicher Mietausfall und Entschädigungsgrenzen spielen eine wichtige Rolle.
Auf dieser Grundlage vergleiche ich passende Tarife hinsichtlich Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und Beitrag. Dabei berücksichtige ich die Risiken am Standort und prüfe, ob der bestehende Vertrag sinnvoll angepasst oder ergänzt werden kann.
Wer so viel aufgebaut hat, sollte sich darauf verlassen können, im Schadensfall nicht alles allein tragen zu müssen.
Valentina Kortas
VERSICHERUNGSMAKLERIN
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