PRIVATKUNDEN / RECHTSSCHUTZ

Rechtsschutzversicherung

Damit ein Rechtsstreit nicht zur finanziellen Belastung wird.

Sie haben Rechtsschutz. Aber wissen Sie auch, was versichert ist?

Wenn in Ihrem Vertrag „Privatrechtsschutz“ steht, bedeutet das noch nicht, dass auch anwaltliche Hilfe bei Streitigkeiten mit der Pflegekasse, dem Finanzamt oder anderen Behörden versichert ist. Welche Rechtsgebiete und Leistungen tatsächlich abgedeckt sind, ergibt sich aus den vereinbarten Bausteinen und Versicherungsbedingungen.

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Wo brauche ich Schutz?

Im Privatleben, im Beruf, im Straßenverkehr oder rund ums Wohnen können rechtliche Konflikte entstehen. Für diese Bereiche gibt es unterschiedliche Bausteine, die nicht automatisch alle im Vertrag enthalten sind.

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Bei welchen Streitigkeiten?

Ein Streit um einen Kaufvertrag gehört zum Vertragsrecht, ein Streit mit der Pflegekasse zum Sozialrecht und einer mit dem Finanzamt zum Steuerrecht. Nicht jedes dieser Rechtsgebiete ist automatisch mitversichert.

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Wie weit reicht der Schutz?

Ein Anwalt kann schon vor einer Klage helfen, etwa bei einem Widerspruch gegen einen Behördenbescheid. Manche Tarife übernehmen auch diese Kosten, andere zahlen in diesem Bereich erst vor Gericht.

AUFBAU UND LEISTUNGEN

Was steckt in einer Rechtsschutzversicherung?

So setzt sich Ihr Versicherungsschutz zusammen.

Eine Rechtsschutzversicherung wird häufig aus verschiedenen Bausteinen zusammengestellt, zum Beispiel für Privatleben, Beruf, Verkehr oder Wohnen.

Innerhalb dieser Bausteine können unterschiedliche Rechtsgebiete und Leistungen versichert sein. Dazu gehören je nach Vertrag etwa Vertrags-, Arbeits-, Sozial-, Steuer-, Verwaltungs- oder Strafrechtsschutz.

Welche Leistungen tatsächlich enthalten sind, wann die Versicherung Kosten übernimmt und wie weit der Schutz reicht, hängt vom gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen ab.

VERSICHERUNGSBAUSTEINE

Die wichtigsten Rechtsschutzbausteine

Welche Rechtsschutzbausteine für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab.

Privatrechtsschutz

Hier geht es beispielsweise um Streitigkeiten aus Kauf-, Reise- oder Dienstleistungsverträgen und um die Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche. Je nach gewähltem Tarif können darüber hinaus auch Leistungen im Sozial-, Steuer-, Verwaltungs- oder Strafrecht enthalten sein.

Berufsrechtsschutz

Er umfasst Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, etwa um Kündigung, Abmahnung, ausstehendes Gehalt oder das Arbeitszeugnis. In Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz grundsätzlich jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt. Für die selbstständige Tätigkeit sind gesonderte Rechtsschutzlösungen zu prüfen.


Verkehrsrechtsschutz

Hier geht es um mehr als Verkehrsunfälle. Je nach Vertrag können beispielsweise die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, Streitigkeiten beim Fahrzeugkauf oder mit einer Werkstatt, Bußgeldverfahren und bestimmte verwaltungs- oder strafrechtliche Angelegenheiten versichert sein.

Auch welche Personen und Fahrzeuge geschützt sind, hängt vom Vertrag ab.

Wohnrechtsschutz

Er kann bei Streitigkeiten rund um eine Wohnung oder Immobilie helfen, etwa wegen einer Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung oder eines Nachbarschaftskonflikts.

Dabei ist wichtig, ob Sie Mieter, Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie oder Vermieter sind. Für vermietete Immobilien kann ein gesonderter Vermieterrechtsschutz erforderlich sein.

VERSICHERTE LEISTUNGEN

Was bedeuten die einzelnen Leistungsarten?

Die Leistungsarten zeigen, für welche rechtlichen Auseinandersetzungen Ihr Vertrag Schutz bieten kann.

Vertrags- und Sachenrecht

Zum Beispiel, wenn ein Verkäufer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt oder es Streit über eine gekaufte Sache gibt.

Schadenersatz-Rechtsschutz

Hier geht es um die Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche, etwa nach einem Unfall. Für die Abwehr von Forderungen gegen Sie ist dagegen in der Regel die Haftpflichtversicherung zuständig.

Sozial-Rechtsschutz

Wird ein Pflegegrad abgelehnt oder gibt es Streit mit der gesetzlichen Rentenversicherung, kann Sozial-Rechtsschutz wichtig werden. Welche Verfahren und Kosten versichert sind, hängt vom Tarif ab.

Steuer-Rechtsschutz

Bei Auseinandersetzungen über Steuern und Abgaben, beispielsweise mit dem Finanzamt, kann Steuer-Rechtsschutz die vereinbarten Kosten für anwaltliche Hilfe und Gerichtsverfahren übernehmen.

Verwaltungs-Rechtsschutz

Behördliche Entscheidungen können rechtliche Fragen aufwerfen, etwa beim Entzug einer Fahrerlaubnis. Welche Verwaltungsangelegenheiten versichert sind und ob auch außergerichtliche Verfahren dazugehören, bestimmt der Vertrag.

Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Bei bestimmten strafrechtlichen Vorwürfen oder Ordnungswidrigkeiten können die Kosten der anwaltlichen Verteidigung übernommen werden. Insbesondere bei vorsätzlichen Straftaten gelten besondere Einschränkungen.

Nicht jede dieser Leistungsarten ist automatisch in jedem Rechtsschutzbaustein enthalten.

Auch der Umfang der Kostenübernahme kann sich von Tarif zu Tarif unterscheiden.

WICHTIG BEI DER AUSWAHL

Was Sie bei der Auswahl beachten sollten

Sind alle betrieblichen Tätigkeiten erfasst?

Der Beitrag hängt unter anderem von den gewählten Leistungen und der Selbstbeteiligung ab. Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Beitrag senken, bedeutet im Versicherungsfall aber auch einen höheren Eigenanteil.

Wer ist mitversichert?

Ein Familientarif kann auch den Partner und die Kinder einschließen. Bei volljährigen Kindern kommt es unter anderem auf die Ausbildung, die persönlichen Lebensumstände und die jeweiligen Versicherungsbedingungen an.

Kann ich meinen Anwalt selbst wählen?

Die freie Anwaltswahl ist gesetzlich geschützt. Wichtig ist dennoch, welche Anwaltskosten Ihr Vertrag übernimmt und ob auch die anwaltliche Unterstützung vor einem Gerichtsverfahren versichert ist.

Wann greift der Versicherungsschutz?

Für manche Leistungen gelten Wartezeiten. Bereits bestehende Konflikte sind durch einen gewöhnlichen neuen Vertrag in der Regel nicht versichert. Auch bei Scheidung, Erbstreitigkeiten oder Bauvorhaben bestehen häufig Einschränkungen.

GUT ZU WISSEN

Streitigkeiten mit dem Jugendamt

Bei Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Verwaltungsgericht werden nach § 188 VwGO grundsätzlich keine Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.

Außerdem können Beteiligte nach § 67 Abs. 1 VwGO ihr Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der ersten Instanz selbst führen. Ein Rechtsanwalt ist dort nicht vorgeschrieben.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Streit mit dem Jugendamt kostenlos ist. Eigene Anwaltskosten und gegebenenfalls erstattungsfähige Aufwendungen anderer Beteiligter können trotzdem entstehen.

Auch ist nicht für jede Angelegenheit das Verwaltungsgericht zuständig. Fragen des Sorge- und Umgangsrechts gehören grundsätzlich vor das Familiengericht.

Ob eine Rechtsschutzversicherung bestimmte Anwaltskosten übernimmt, ist davon unabhängig und richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

PERSÖNLICHE BERATUNG

Was ich für Sie prüfe

Vielleicht haben Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung und möchten wissen, wie gut Sie tatsächlich abgesichert sind.

Dann schaue ich mir mit Ihnen an, welche Bausteine und Leistungen vereinbart sind, welche Einschränkungen gelten und ob Ihr Vertrag noch zu Ihrer heutigen Lebenssituation passt.

Wenn Sie sich erstmals absichern möchten, klären wir gemeinsam, welche Bereiche für Sie wichtig sind, und vergleichen passende Angebote.

Mir ist wichtig, dass Sie verstehen, welche Unterstützung Ihr Vertrag bietet und wo seine Grenzen liegen.

Ich wünsche niemandem einen Rechtsstreit. 

Aber wenn es darauf ankommt, sollte niemand auf seine Rechte verzichten müssen, nur weil er Angst vor den Kosten hat.

Valentina Kortas

VERSICHERUNGSMAKLERIN

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