Persönliche Betreuung
„Sie sollen wissen, was ich für Sie tue, und selbst entscheiden, welche Schritte sinnvoll sind.“
Valentina Kortas
Versicherungsmaklerin
SCHRITT 01
Kennenlernen
Ich höre zu und kläre mit Ihnen, welche Unterstützung Sie sich wünschen.
SCHRITT 02
Vereinbarungen
Sie erfahren, welche Aufgaben ich übernehme und welche Vollmacht dafür erforderlich ist.
SCHRITT 03
Betreuung
Ich begleite die vereinbarten Verträge und bin bei Fragen oder Änderungen für Sie da.
KLARHEIT VON ANFANG AN
Maklerauftrag & Maklervollmacht
Zwei Dokumente mit unterschiedlichen Aufgaben.
Maklerauftrag
Legt fest, welche Versicherungsverträge ich betreue und welche Aufgaben ich dabei übernehme.
Maklervollmacht
Erlaubt mir, in Ihrem Namen Auskünfte bei Versicherern einzuholen und vereinbarte Angelegenheiten zu regeln.
BESTEHENDE VERTRÄGE
Nicht alles muss sich ändern
Eine neue Zusammenarbeit bedeutet nicht, dass Sie Ihre Versicherungen neu abschließen müssen.
Was bereits gut zu Ihnen passt, darf selbstverständlich bleiben.
LAUFENDE BETREUUNG
Wobei ich Sie auch nach dem Abschluss unterstütze
1. Persönliche Ansprechpartnerin
Bei Fragen zu betreuten Verträgen haben Sie eine feste Ansprechpartnerin. Ich unterstütze Sie persönlich und kläre mit Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.
3. Unterlagen und Fristen
Ich unterstütze Sie bei Vertragsangelegenheiten, Rückfragen von Versicherern und beim Einordnen wichtiger Unterlagen und Fristen.
2. Änderungen abstimmen
Ändern sich Lebenssituation, Familie, Immobilie oder berufliche Tätigkeit, prüfe ich mit Ihnen, ob Ihr Versicherungsschutz noch zu Ihrem Bedarf passt.
4. Unterstützung im Schadenfall
Im Schadenfall begleite ich Sie bei der Meldung und bei den nächsten Schritten, soweit der Vertrag von mir betreut wird.
GUT ZU WISSEN
Was Sie vorab wissen sollten

Für die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen erhalte ich eine Courtage vom jeweiligen Versicherer. Diese ist bereits im Versicherungsbeitrag enthalten. Für die vereinbarte Vermittlung und Betreuung berechne ich Ihnen kein zusätzliches Honorar.
Als Versicherungsmaklerin bin ich nicht an ein einzelnes Versicherungsunternehmen gebunden. Welche Anbieter und Tarife ich bei einer Beratung berücksichtigen kann, erläutere ich Ihnen im jeweiligen Zusammenhang.
Die Bedingungen zur Beendigung unserer Zusammenarbeit ergeben sich aus dem Maklerauftrag. Eine erteilte Maklervollmacht können Sie widerrufen.
Ihre bestehenden Versicherungsverträge enden dadurch nicht automatisch.
KONTAKT
Ich rufe Sie zurück
Sie haben Fragen? Gerne bin ich persönlich für Sie da.