ERSTE ORIENTIERUNG
Ein Schaden ist passiert. Was nun?
Hier finden Sie die wichtigsten ersten Schritte, Informationen zu verschiedenen Schadenarten und Hinweise zur Schadenmeldung.
SOFORTHILFE
Was jetzt zählt
Bleiben Sie besonnen. Ihre Sicherheit geht vor.
Welche weiteren Maßnahmen sinnvoll sind, hängt von der jeweiligen Situation ab.
SCHADENARTEN
Was ist passiert?
Wählen Sie die passende Schadenart und erfahren Sie, worauf es ankommt.
Ein Rohr ist geplatzt oder die Waschmaschine ist ausgelaufen? Stoppen Sie die Wasserzufuhr, sofern dies gefahrlos möglich ist, und informieren Sie in einer Mietwohnung den Vermieter oder die Hausverwaltung.
Für beschädigte Möbel und Elektrogeräte kann die Hausratversicherung zuständig sein, für Wände, Böden und andere Gebäudeteile die Wohngebäudeversicherung. Wurde auch eine Nachbarwohnung beschädigt, kann die Haftpflichtversicherung relevant werden.
Bei Überschwemmungen durch Starkregen ist dagegen meist ein zusätzlicher Elementarschutz erforderlich. Welche Versicherung tatsächlich zahlt, hängt von der Schadenursache und dem jeweiligen Vertrag ab.
Nach einem Einbruch sollten Sie die Polizei verständigen und möglichst nichts verändern, bevor die Spuren gesichert wurden.
Erstellen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände. Fotos, Rechnungen und andere Kaufnachweise helfen bei der Schadenmeldung.
Die Hausratversicherung kann gestohlene Gegenstände bei einem versicherten Einbruchdiebstahl ersetzen. Auch Schäden an Türen oder Fenstern können je nach Vertrag versichert sein.
Wichtig zu wissen ist, dass ein einfacher Diebstahl ohne Einbruch nicht automatisch denselben Versicherungsschutz genießt.
Sie haben versehentlich fremdes Eigentum beschädigt oder jemand verlangt Schadenersatz von Ihnen?
Melden Sie den Vorfall möglichst umgehend Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Schildern Sie sachlich, was passiert ist, und erkennen Sie Forderungen nicht vorschnell an.
Die Versicherung prüft, ob Sie tatsächlich haften. Berechtigte Ansprüche übernimmt sie im vereinbarten Umfang, unberechtigte Forderungen wehrt sie ab.
Für Schäden mit dem Auto oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit können andere Haftpflichtversicherungen zuständig sein.
Hat ein Sturm das Dach beschädigt oder Hagel Spuren am Auto hinterlassen?
Schäden am Haus können über die Wohngebäudeversicherung versichert sein, beschädigter Hausrat über die Hausratversicherung. Für Hagelschäden am Auto ist in der Regel die Teilkaskoversicherung zuständig.
Eine wichtige Ausnahme betrifft Überschwemmungen und Rückstau nach Starkregen. Solche Schäden sind häufig nur mit zusätzlichem Elementarschutz versichert.
Lassen Sie gefährliche Gebäudeteile fachgerecht sichern und stimmen Sie größere Reparaturen mit dem Versicherer ab.
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie die Unfallstelle sichern, Kennzeichen und Kontaktdaten austauschen sowie Schäden und Unfallhergang dokumentieren. Bei Verletzten rufen Sie den Rettungsdienst.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft Ansprüche anderer Geschädigter. Schäden am eigenen Auto können bei einem selbst verschuldeten Unfall über die Vollkasko versichert sein. Die Teilkasko kommt beispielsweise bei Hagel- oder Glasschäden infrage.
Wichtig ist auch die Schadenfreiheitsklasse. Wird ein Schaden über die Vollkasko reguliert, kann dies zu einer Rückstufung führen.
Bei Feuer oder starker Rauchentwicklung bringen Sie sich in Sicherheit und alarmieren Sie die Feuerwehr unter 112. Betreten Sie beschädigte Räume erst wieder, wenn diese freigegeben wurden.
Nach einem Brand können unterschiedliche Versicherungen betroffen sein. Die Hausratversicherung schützt versicherte Möbel, Kleidung und andere bewegliche Gegenstände. Schäden am Gebäude fallen in den Bereich der Wohngebäudeversicherung.
Auch Rauch-, Ruß- und Löschwasserschäden können versichert sein. Dokumentieren Sie diese und stimmen Sie die weitere Reinigung oder Sanierung mit dem Versicherer ab.
SERVICE FÜR BESTANDSKUNDEN
Schaden melden oder Rückfrage stellen
Für Versicherungsverträge, die ich bereits betreue.
Allgemeine Schadenmeldung
Bei einem Wasser-, Einbruch- oder Haftpflichtschaden können Sie mir den Vorfall schildern und die wichtigsten Angaben übermitteln.
Kfz-Schadenmeldung
Nach einem Unfall, Park- oder Glasschaden können Sie mir den Hergang und die wichtigsten Angaben zu Ihrem Fahrzeug übermitteln.
Unterlagen nachreichen
Fotos, Rechnungen oder weitere Nachweise fehlen noch? Ergänzen Sie die Unterlagen zu Ihrer bereits eingereichten Schadenmeldung.
Rückfrage zum Schadenfall
Sie möchten wissen, wie die Bearbeitung vorangeht oder was als Nächstes geschieht?
Schreiben Sie mir Ihre Frage.
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Manche Anliegen lassen sich mit einer Nachricht einfacher klären. Über WhatsApp Business erreichen Sie mich direkt und unkompliziert.
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ERSTKONTAKT
Sie werden noch nicht von mir betreut?
Ein Schaden wirft oft viele Fragen auf. Auch wenn ich Ihren Versicherungsvertrag bisher nicht betreue, finden Sie hier erste Orientierung und erfahren, welche Unterstützung möglich ist.
Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen? Nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen im Schadenfall
Melden Sie einen Schaden möglichst sofort, nachdem Sie davon erfahren haben. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz muss die Meldung grundsätzlich unverzüglich erfolgen, also ohne schuldhaftes Zögern.
Warten Sie nicht, bis sämtliche Fotos, Rechnungen oder Unterlagen vollständig vorliegen. Fehlende Nachweise können Sie in der Regel nachreichen. Beachten Sie außerdem die besonderen Meldepflichten Ihres Versicherungsvertrags.
Für die Schadenmeldung sind insbesondere Ihre Versicherungsnummer, das Schadendatum, der Schadenort und eine möglichst genaue Beschreibung des Vorfalls hilfreich.
Ergänzen Sie vorhandene Fotos, Rechnungen, Kaufbelege oder andere Nachweise. Bei einem Verkehrsunfall können beispielsweise Angaben zu den Beteiligten und ein Unfallbericht wichtig sein.
Sie müssen nicht sofort alles beisammenhaben. Entscheidend ist zunächst, dass der Schaden rechtzeitig gemeldet wird.
Notwendige Maßnahmen, um weitere Schäden oder Gefahren zu verhindern, sollten Sie nicht aufschieben. Dazu kann beispielsweise gehören, eine undichte Wasserleitung abzusperren oder eine beschädigte Öffnung vorübergehend zu sichern.
Bevor Sie größere Reparaturen oder eine vollständige Sanierung beauftragen, sollten Sie sich möglichst mit dem Versicherer abstimmen.
Fotografieren Sie die Schäden vorher und bewahren Sie beschädigte Gegenstände nach Möglichkeit auf, bis geklärt ist, ob sie noch besichtigt werden müssen.
Über WhatsApp Business können Sie mir eine kurze Nachricht oder erste Fotos zu Ihrem Schadenfall schicken.
Wichtig ist jedoch, dass eine Nachricht an mich nicht automatisch bedeutet, dass der Schaden bereits beim Versicherer gemeldet wurde.
Wenn ich Ihren Versicherungsvertrag betreue, können wir den vorgesehenen Meldeweg abstimmen. Bitte beachten Sie bestehende Meldefristen und senden Sie besonders vertrauliche Unterlagen nicht über WhatsApp.
Der Versicherer prüft zunächst den geschilderten Vorfall und den vereinbarten Versicherungsschutz. Je nach Schaden kann er weitere Unterlagen anfordern, Rückfragen stellen oder einen Sachverständigen beauftragen.
Sobald die notwendigen Informationen vorliegen, entscheidet der Versicherer, ob und in welchem Umfang eine Leistung erbracht wird.
Bei Versicherungsverträgen, die ich betreue, unterstütze ich Sie bei der Kommunikation, der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen und der Klärung weiterer Schritte.
Bitten Sie den Versicherer um eine schriftliche Begründung. Prüfen Sie, auf welche Vertragsbedingungen er sich beruft und ob möglicherweise Informationen oder Nachweise fehlen.
Nicht jede Ablehnung ist endgültig. Je nach Sachlage können ergänzende Unterlagen oder eine erneute Prüfung sinnvoll sein.
Bleiben Meinungsverschiedenheiten bestehen, kommt beispielsweise eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann oder eine unabhängige rechtliche Prüfung infrage.
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